Bussgeldkatalog zur Probezeit
Probezeit bei Fahranfängern – wir helfen Ihnen, damit sie die Probezeit gut überstehen.
Damit soll auf jeden Fall die Unfallhäufigkeit bei Fahranfängern gesenkt werden.
Der Führerschein wird zunächst nur für eine Probezeit von zwei Jahren erteilt.
Der Bussgeldkatalog unterscheidet dabei zwei Klassen von Verstößen, die Klasse A und die Klasse B. Die zusätzliche Buße oder Strafe erfolgt, wenn ein Verstoß der Klasse A oder zwei Verstöße der Klasse B begangen werden. Es werden aber nur solche Verstöße beachtet, die mehr als 40 Euro an Bußgeld kosten.
Wenn ein Fahranfänger Unfallflucht begeht, andere Verkehrsteilnehmer nötigt oder diese durch Missachtung der Vorfahrtsregeln gefährdet begeht er einen Verstoß der Klasse A. Auch darf der Fahranfänger außerhalb geschlossener Ortschaften nicht von rechts überholen, die Geschwindigkeiten um nicht mehr als 20km pro Stunde überschreiten, in unübersichtlicher Verkehrssituation zu schnell fahren, zu wenig Abstand halten, sich nicht als Geisterfahrer betätigen, keine rote Ampel missachten, nicht mit Alkohol im Glut fahren und auch nicht im Überholverbot überholen.
Wer als Fahranfänger ein Kraftfahrzeug benutzt, zu dessen Benutzung er nicht berechtigt ist, während des Fahrens telefoniert, ohne ein Freisprechanlage zu benutzen und wer Fußgänger oder Radfahrer behindert oder gefährdet, begeht er einen Verstoß der Klasse B. Auch Kennzeichen darf er nicht missbrauchen, darf auf Autobahnen nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen parken, den
TÜV-Termins nicht um mehr als 8 Monate und nicht mit abgefahrenen Reifen fahren. Sichert er ein liegen gebliebenes Fahrzeug nicht richtig ab und gefährdet er dabei gleichzeitig andere oder behindert oder gefährdet er Schulkinder, die in einen haltenden Schulbus ein- oder aussteigen so wollen, begeht er ebenfalls einen Verstoß der Klasse B.
Begeht der Fahranfänger einen Verstoß der Klasse A oder zwei Verstöße gegen die Klasse B muss er zwei Jahre länger auf die Umwandlung seines Führerscheins warten. Darüber hinaus muss er an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (4 Stunden a 135 Minuten) an einer zugelassenen Fahrschule teilnehmen. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung muss er zudem eine Fahrprobe von 30 Minuten ablegen, die aber keinen Prüfungscharakter hat.
Bei weiteren Verstößen werden die Strafmaßnahmen verschärft. Deswegen ist es notwendig, sich Hilfe bei den Anwälten von www.Blitzerkanzlei.de zu holen. Diese werden alles tun, dass es nicht zu einer Verschärfung und erst recht nicht zu einem Entzug des Führerscheins kommt.
